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Актуальные сообщения Центрального совета евреев в Германии

 

Das Logo der Zentralrates der Juden in Deutschland

 


13. Oktober 2025

 

Rückkehr der von der Hamas verschleppten Geiseln

 

Die Rückkehr der von der Hamas verschleppten Geiseln ist ein Grund zur Freude, doch sie bedeutet leider keine Rückkehr in die Normalität.

 

Nach mehr als zwei Jahren in der Gewalt der Terroristen sind die 20 Geiseln, die den Schrecken in den Tunneln der Hamas überlebt haben, nun endlich freigekommen. Der bestialische Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 markiert einen Wendepunkt im kollektiven jüdischen Bewusstsein. Das größte Massaker an Juden seit der Schoa war der Beginn eines Albtraums: Für die die 250 Geiseln, die nach Gaza verschleppt wurden, für die Hinterbliebenen von 1.200 ermordeten Menschen, aber auch für Jüdinnen und Juden weltweit.

 

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, erklärt dazu:

 

„Der heutige Tag markiert vor allem den Beginn eines Prozesses. Die Heilung der tiefen Wunden, die in den letzten beiden Jahren gerissen wurden, das Erwachen aus dem Albtraum, in den uns der 7. Oktober 2023 gestürzt hat, kann erst am Ende dieses Prozesses stehen.

 

Als jüdische Gemeinschaft in Deutschland verspüren wir heute Erleichterung. Insbesondere freuen wir uns über die vier deutschen Staatsbürger, die nach Hause zurückkehren können. Unter den 28 ermordeten Geiseln sind allem Anschein nach auch drei deutsche Staatsbürger. Wir trauern um alle Ermordeten und hoffen, dass sie nun ebenfalls unverzüglich zurückkehren, um ihnen die letzte Ehre erweisen zu können.

 

Heute ist ein Tag zum Innehalten. Bei aller Freude bedeutet dieser Tag sicherlich keine Rückkehr in die Normalität. Israel ist durch die Feinde in seiner Nachbarschaft weiterhin akut bedroht. Der Freilassung der Geiseln müssen daher die weiteren Phasen des Trump-Plans folgen. Die Hamas muss entwaffnet und entmachtet werden, der Wiederaufbau von Gaza und ein dauerhafter Frieden sind nur ohne ihre Beteiligung denkbar.

 

Auch hier in Deutschland ist der Antisemitismus explosionsartig gewachsen. Viel zu lange hat sich als „propalästinensisch“ getarnter Judenhass immer offener auf deutschen Straßen zeigen dürfen, nur schlecht kaschiert als Kritik am Vorgehen des israelischen Staates im Kampf gegen den Terror der Hamas. Die Politik muss dringend die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um dem Judenhass auf deutschen Straßen endlich ein Ende zu setzen.“


05. Oktober 2025

 

Politische Erklärung zum zweiten Jahrestag des Massakers am 7. Oktober 2023

 

Zwei Jahre nach dem Massaker der Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, bei dem 1200 Menschen bestialisch ermordet wurden, erinnern wir an die Opfer: Babys, Kinder, Frauen, Männer und Senioren – mehrheitlich Zivilisten, unter ihnen viele Friedensaktivisten. Wir erinnern an die 250 Geiseln, die nach Gaza verschleppt wurden und von denen noch knapp 50 in Tunneln gehalten werden. Wir erinnern an die deutschen Staatsbürger Tamir Adar, Gali Berman, Ziv Berman, Rom Braslavski, Itay Chen, Tamir Nimrodi und Alon Ohel, die seit 730 Tagen als Geiseln gefangen gehalten werden und der Willkür der Terroristen der Hamas und des Islamischen Jihad ausgesetzt sind. Wir stehen an der Seite Israels und an der Seite der israelischen Bürger, die durch den Angriff auf israelisches Staatsgebiet traumatisiert sind und verurteilen die fortwährenden Angriffe auf Israels Existenzrecht.

 

Den Angriffen in Israel folgten Angriffe auf Juden weltweit – auch in Deutschland. Der Hass auf Israel und der Hass auf Juden in Deutschland sind zwei Seiten derselben Medaille. Antisemitismus tritt offener und aggressiver zutage – oftmals getarnt als Kritik an Israel, tatsächlich jedoch als Hetze gegen Jüdinnen und Juden in unserem Land. Körperliche Angriffe auf Juden wie im Februar 2024 auf einen Studenten in Berlin oder im August 2025 in Frankfurt am Main machen uns fassungslos. Angriffe auf friedliche Demonstranten, die sich für die Freilassung der Geiseln stark machen, durch sogenannte „pro-palästinensische Aktivisten“, sind keine legitime Kritik an Israels Politik. Die Ausladung der Münchner Philharmoniker wegen ihres israelischen Dirigenten, der sich immer wieder für Frieden und Dialog eingesetzt hat, ist keine legitime Kritik an Israels Politik. Dieser vermeintlich „propalästinensische Aktivismus“ trägt nicht dazu bei, dass es der Zivilbevölkerung in Gaza bessergeht. Stattdessen treibt er einen Keil in unsere Gesellschaft und schürt Hass und Angst in unserem Land.

 

Der Bildungsbereich, der Wissenschafts- sowie der Kulturbetrieb tragen eine besondere Verantwortung, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Antisemitismus einzutreten. Aber auch all jene, die dem radikalen Aktivismus verfallen sind, müssen sich fragen, welche Auswirkungen ihr Handeln jenseits der Situation im Nahen Osten hier in Deutschland für die Zivilgesellschaft hat.

 

Die Angst vor ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen für antisemitische Taten ist nach wie vor zu gering. Viel zu viele antisemitische Täter kommen ungestraft davon. Es ist an der Bundesregierung und am Gesetzgeber, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, antisemitische Straftaten zu unterbinden. Die bestehenden Gesetze reichen offenbar nicht mehr aus. Es ist Zeit nachzuschärfen, damit jüdisches und freiheitliches Leben in Deutschland nicht noch weiter gefährdet wird.

 

Wir appellieren an jeden Einzelnen, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Juden in Deutschland frei und sicher leben können. Wenn Juden erneut Freiheit und Sicherheit verlieren, droht der deutschen Gesellschaft der Verlust ihrer Demokratie.

 

Es beginnt mit den Juden. Es hört aber nicht bei ihnen auf.


19. September 2025

 

Gemeinsame Presseerklärung Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

 

Meilenstein auf dem Weg zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut: Ausschuss verständigt sich im Kanzleramt auf Schiedsrichterverzeichnis und Präsidium.

 

Auf dem Weg zur Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut hat der Auswahlausschuss gestern ein Verzeichnis von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern aufgestellt sowie das Präsidium benannt.

 

Das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird mit Frau Dr. Elisabeth Steiner und Herrn Peter Müller als Doppelspitze besetzt. Als Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgewählt (in alphabetischer Reihenfolge): Dr. Julia Bešlin, Prof. Dr. Magnus Brechtken, Prof. Dr. Stephan Breidenbach, Prof. Dr. Michael Brenner, Dr. Annette Brockmöller, Peter Clausen, Helmut Dedy, Dr. Axel Drecoll, Dr. Caroline Flick, Nathan Gelbart, Prof. Dr. Beate Gsell, Prof. Dr. Isabel Heinemann, Dr. Hans-Joachim Heßler, Dr. Anja Heuß, Prof. Dr. Christiane Kuller, Prof. Dr. Benjamin Lahusen, Dr. Sophie Lillie, Uwe Lübking, Dr. Jürgen Matthäus, François Moyse, Peter Müller, Daniel Neumann, David Nossen, Dr. Julien von Reitzenstein, Sebastian Remelé, Dr. Jan-Robert von Renesse, Doron Rubin, Prof. Dr. Leo Schapiro, Gudrun Schäpers, Dr. Iris Schmeisser, Dr. Elisabeth Steiner, Prof. Dr. Natan Sznaider, Dr. Katja Terlau, Prof. Dr. Christian Waldhoff, Dr. Avraham Weber, Johanna Werner.

 

Dem Auswahlausschuss gehörten jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an sowie jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Claims Conference. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird zum 1. Dezember 2025 die Beratende Kommission ablösen.

 

Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rückgabe von NS-Raubgut. Damit wird eine von mehreren Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Hierzu gehört nach der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit die Schaffung eines wirksamen Restitutionsgesetzes, um zu einer befriedenden und rechtssicheren Lösung für offene NS-Raubgut Fälle zu kommen.

 

Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer erklärt: „Mit den Entscheidungen haben wir den letzten großen Schritt zur Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut getan – gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Claims Conference. Dafür bin ich besonders dankbar. Aus tiefem Respekt vor den Opfern und ihren Familien – denen unter der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten Besitz, Freiheit und Leben geraubt wurden – erwächst Deutschlands bleibende Verpflichtung, zu der sich die Bundesregierung bekennt. Die Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts. Mit der einseitigen Anrufbarkeit erhalten Opfer und ihre Rechtsnachfolgenden erstmals einen leichteren Zugang zu einem Verfahren mit verbindlichen Entscheidungen und einer erleichterten Beweisführung. Mein Dank gilt auch den herausragenden Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern für ihre Bereitschaft und ihr Engagement, gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien möglich zu machen.“

 

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. Josef Schuster sagt: „Die Benennung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ist ein entscheidender Markstein. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und der Claims Conference haben wir eine hochkarätige und paritätische Besetzung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut erreicht. Dieses Gremium wird künftig mit Ernsthaftigkeit und Professionalität über Restitutionsfragen entscheiden. Nichtsdestotrotz brauchen wir ein bindendes Restitutionsgesetz, das auch nicht-staatliche Halter von Kulturobjekten verpflichtet, Restitutionsansprüche prüfen zu lassen. Selbstverpflichtungen reichen hier nicht aus. Andere europäische Länder sind da schon weiter.“

 

Der Repräsentant der Claims Conference in Europa Rüdiger Mahlo: „Wir begrüßen die gestrige Entscheidung als ein wichtiges Signal für Überlebende, ihre Familien und Erben weltweit. Nach Jahrzehnten des Wartens können sie nun endlich beginnen, ihre Restitutionsansprüche aus eigener Initiative voranzubringen. Die Lösung aller noch offenen Fälle kann jedoch nur durch ein Restitutionsgesetz erreicht werden. Das ist der logische nächste Schritt, der jetzt folgen muss.“

Als Vertreter der Länder sagt der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels: „Die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Für ein demokratisches Deutschland ist sie ein unabdingbarer Schritt zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit schaffen wir ein Verfahren, das verbindliche Entscheidungen ermöglicht und den Opfern sowie ihren Nachkommen endlich Sicherheit und Anerkennung bietet. Kein öffentliches Haus soll sich künftig der Aufarbeitung der eigenen Sammlung verschließen können – das ist unser gemeinsames kulturpolitisches Versprechen.“

 

Als weiterer Vertreter der Länder ergänzt der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume: „Wir stehen kurz vor Beginn einer neuen Ära bei der Rückgabe von NS-Raubgut. Mit der einstimmigen Wahl der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ist ein letzter großer Meilenstein für die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit als neuem rechtsverbindlichen Verfahren gesetzt. Die paritätische Besetzung des Gerichts durch Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden und der Claims Conference ist ein starkes Zeichen der Geschlossenheit. Die gewählten 36 Mitglieder sind erfahrene und hochqualifizierte Persönlichkeiten aus den Bereichen Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie Kunstgeschichte. Diese breite Aufstellung garantiert eine differenzierte Bewertung der juristischen und historischen Aspekte sowie eine gerechte und faire Entscheidungsfindung. Unser Ziel ist klar: Tempo machen, Vertrauen schaffen und Gerechtigkeit ermöglichen – auch in den schwierigen Fällen.“

 

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt, sagt für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Die Kommunen haben sich in der Washingtoner Erklärung dazu bekannt, sich aktiv an der Wiedergutmachung des NS-Kulturgutraubes zu beteiligen. Die Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger weiterer Schritt, um Verantwortung zu übernehmen und den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus und ihren Familien Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Wir danken allen Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen, die sich für dieses Ziel in den kommenden Verfahren einsetzen werden, um faire und gerechte Lösungen zu finden.“

 

Für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut bringt die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut entscheidende Verbesserungen mit sich: Die einseitige Anrufbarkeit ermöglicht Opfern und ihren Rechtsnachfolgenden einen erleichterten Zugang zu einem Verfahren. Auch treten an die Stelle unverbindlicher Empfehlungen verbindliche Entscheidungen. Die Schiedsgerichte entscheiden zukünftig inhaltlich alleine nach Maßgabe eines Bewertungsrahmens, der Beweiserleichterungen vorsieht, die den heute – mehr als 80 Jahre nach Kriegsende – noch offenen Fällen noch besser gerecht werden. Dieser Bewertungsrahmen tritt an die Stelle der „Orientierungshilfe“ der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999.

 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich im 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2024 auf eine grundlegende Reform der Beratenden Kommission verständigt, um den Zielen der Washingtoner Prinzipien noch besser gerecht zu werden. Mit dem Verwaltungsabkommen vom 26. März 2025 wurde der Grundstein für die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut gelegt. Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Claims Conference waren bereits in die Ausarbeitung der Grundlagendokumente der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut eingebunden.

 

Die Grundlagendokumente der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut stehen unter folgendem Link auf Deutsch, Englisch, Französisch und Hebräisch zur Verfügung: https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/aufarbeitung-der-ns-gewaltherrschaft/ns-raubgut/beratende-kommission/grundlagendokumente-zur-reform


17. September 2025

 

Zentralrat der Juden in Deutschland feiert 75-jähriges Jubiläum mit Rosch Haschana-Empfang

 

Der Zentralrat der Juden in Deutschland feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat der Zentralrat am heutigen Mittwoch, den 17. September 2025, einen festlichen Rosch Haschana-Empfang (Neujahrsempfang) im Glashof und Garten des Jüdischen Museums Berlin veranstaltet. Das jüdische Neujahrsfest Rosch Haschana markiert den Beginn des neuen jüdischen Jahres 5786. Am Empfang nahmen etwa 1000 prominente Gäste aus Politik und Gesellschaft teil. Die Festrede hielt der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Friedrich Merz.

 

Der Zentralrat der Juden in Deutschland wurde am 19. Juli 1950 – fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der Schoa – in Frankfurt am Main gegründet. Seitdem ist er die politische, gesellschaftliche und religiöse Vertretung der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Unter seinem Dach sind alle jüdischen Denominationen vertreten. Der Zentralrat setzt sich für Demokratie, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wahrung der Menschenwürde ein.


15. September 2025

 

90. Jahrestag der Verkündung der Nürnberger Gesetze

 

Dr. Schuster:


"Die Verkündung der sogenannten Nürnberger Gesetze durch die Nationalsozialisten vor 90 Jahren formalisierte die systematische Ausgrenzung, Degradierung und Entrechtung der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Mit den Nürnberger Gesetzen wurde der Rassenwahn zum geltenden Recht erhoben und der Weg hin zum Zivilisationsbruch der Schoa und der Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden geebnet. Dieses Menschheitsverbrechen war nur möglich, weil die Politik, die Justiz, die gesamte Verwaltung und ein Großteil der Bevölkerung es mittrugen. Niemals dürfen wir vergessen, wozu eine Gesellschaft in der Lage ist, wenn Antisemitismus und Hass ihr Denken und Handeln bestimmen."


11. September 2025

 

Dr. Schuster zur Absage des Konzertes der Münchener Philharmoniker und des Chefdirigenten Lahav Shan

 

Dr. Josef Schuster:


"Wer einen Künstler aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seiner jüdischen Religion ausgrenzt und diskreditiert, tritt die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Füßen. Dass sich die Kulturpolitik in Gent ausdrücklich hinter die Entscheidung des Festivals stellt, wirft Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausgehen. Die Begründung, man wolle die ‚Serenität‘ des Festivals wahren, stellt ein fatales Signal dar: Jüdische oder israelische Künstler müssen sich offenbar erst politisch rechtfertigen, um am kulturellen Leben teilhaben zu dürfen. Dies ist mit dem Anspruch einer offenen, pluralistischen Gesellschaft nicht vereinbar. Künstlerische Freiheit darf nicht selektiv gewährt werden – und schon gar nicht auf Grundlage von Herkunft oder Religion. Wer sich zu solchen Ausschlüssen bekennt, stellt sich gegen die Grundprinzipien kultureller Vielfalt."


01. September 2025

 

Gemeine Presseerklärung zum Härtefallfonds

 

Härtefallfonds zieht Bilanz – Jüdische Dachverbände begrüßen hohe Wirkung für jüdische Kontingentflüchtlinge und fordern nachhaltige Schritte gegen Altersarmut

 

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) und der Zentralrat der Juden in Deutschland sehen im Abschlussbericht der Stiftung Härtefallfonds eine Bestätigung ihres langjährigen Engagements für jüdische Kontingentflüchtlinge. Seit der Einrichtung des Fonds haben sich beide Dachverbände kontinuierlich für die Belange der jüdischen Kontingentflüchtlinge eingesetzt und die Arbeit der Stiftung aktiv begleitet – sowohl durch die Mitwirkung im Beirat als auch durch enge Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinden vor Ort.

 

Die Auswertung zeigt eindrucksvoll den Erfolg des Fonds: Von insgesamt rund 169.000 Anträgen wurden mehr als 57.000 Bewilligungen erteilt. Besonders erfreulich ist, dass die Gruppe der jüdischen Kontingentflüchtlinge mit über 38.000 bewilligten Anträgen eine besonders hohe Quote an Anerkennungen erreicht hat. Zentralrat und ZWST werten dies als Ergebnis ihrer gemeinsamen Anstrengungen – im Schulterschluss mit den jüdischen Gemeinden. Durch intensive Aufklärungsarbeit und direkte Unterstützung bei der Antragstellung konnte sichergestellt werden, dass ein großer Teil der berechtigten Anspruchsgruppen von den Leistungen profitieren konnte.

 

Abraham Lehrer, Präsident der ZWST erklärt: „Wir freuen uns über die große Zahl bewilligter Anträge, die zeigt, dass der Härtefallfonds sehr vielen jüdischen Zuwanderern eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation gebracht hat. Zugleich müssen wir feststellen, dass nicht alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft wurden. Gerade im Bereich der Bekämpfung von Altersarmut unter jüdischen Kontingentflüchtlingen besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Es ist wichtig, dass die verbliebenen Gelder sinnvoll eingesetzt werden und dass die Bundesregierung die Verantwortung übernimmt, den begonnenen Weg konsequent weiterzuführen.“

 

Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland erklärt: „Wir freuen uns über das Resultat der intensiven Verhandlungen, auch wenn nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten. Dieser Erfolg ist letztendlich ein Resultat der guten und engen Zusammenarbeit zwischen dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der ZWST.“

 

Zentralrat und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland betonen, dass der Fonds nur ein erster Schritt zur sozialen Absicherung jüdischer Zuwanderer gewesen sein kann. Angesichts einer wachsenden Altersarmut in dieser Gruppe sieht die Organisation die Bundesregierung in der Pflicht, tragfähige Anschlusslösungen zu entwickeln. Mit dem Härtefallfonds sei ein wichtiger Dialogprozess in Gang gesetzt worden, der jetzt fortgesetzt werden müsse.

 

Hintergrund: Die Stiftung Härtefallfonds wurde eingerichtet, um historische Gerechtigkeitslücken im Rentensystem auszugleichen und insbesondere jüdischen Kontingentflüchtlingen, Spätaussiedlern sowie weiteren Anspruchsgruppen im Alter eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Seit 2021 konnten Betroffene Anträge stellen. Mit Dezember 2025 soll die Stiftung ihre Arbeit formell beenden.


 

Mehr unter www.zentralratderjuden.de